Telefon
0211 / 355 83 14

Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf

Kontaktformular
zum Formular

Maklerrecht

14.04.2015

Provisionsanspruch bleibt trotz Tätigwerdens eines weiteren Maklers für den ersten Makler erhalten.

Der Provisionsanspruch des Nachweismaklers bleibt erhalten, wenn der Kunde alsdann die Dienste eines seitens des Verkäufers eingeschalteten weiteren Maklers in Anspruch nimmt, sofern nicht eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen dem Nachweis und dem Erwerb vorliegt.

OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014, 18 U 111/13