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![]() Wir vertreten nur Patienten und setzen Ihre Rechte bei ärztlichen Kunstfehlern konsequent durch. Dazu zählen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kostenersatz, Hinterbliebenengeld und medizinische Hilfsmittel. Nur Fragebögen ausfüllen – den Rest erledigen wir für Sie. Bundesweit. Wenn Sie Hilfe vom Staat benötigen, sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner. |
![]() Entsprechend unseres Kanzleischwerpunkts im Medizinrecht, beraten und vertreten wir Sie zu folgenden Teilrechtsgebieten:
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Im Mietrecht beraten wir unsere Mandanten mit medizinrechtlichem Schwerpunkt. Wenn Wohnen krank macht, setzen wir Ansprüche auf Mangelbeseitigung und Minderung durch, zum Beispiel bei Schimmel, Nässe oder defekter Heizung. Medizinischem Personal gestalten und prüfen wir ihre Praxismietverträge.
![]() Der schnellste und direkteste Anwaltsservice, den wir Ihnen anbieten können. Wir freuen uns über Ihr Interesse, unsere Kanzlei in einer Rechtsangelegenheit zu beauftragen, und danken für das uns damit entgegengebrachte Vertrauen. Bitte unterstützen Sie uns dabei, so schnell wie möglich für Sie tätig werden zu können und füllen Sie die Angaben soweit aus, wie Ihnen das möglich ist und zu Ihrer Angelegenheit nützlich erscheint. Bitte achten Sie bei allen Angaben auf die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere bei Namen, Adressen und Kontaktdaten. Die Daten werden direkt an unser Sekretariat versendet. Die Anlage einer Anwaltsakte für Sie erfolgt automatisch und wird sofort Herrn Rechtsanwalt Rath vorgelegt.
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